Vorsicht bei E-Zigaretten!

von Redaktion

Das Bedienen einer E-Zigarette beim Autofahren fällt unter das Handy-Verbot. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor (Az. III-1 ORbs 139/25). Ein Autofahrer war von Polizisten angezeigt worden, weil er Tippbewegungen auf einem Gerät vornahm. Die Ordnungshüter vermuteten ein Handy. Der Angezeigte klagte gegen die Geldbuße und gab an, er habe den Stärkegrad seiner E-Zigarette über ein Touchdisplay geändert. Dies fällt jedoch nach Ansicht der Richter unter das Handy-Verbot, da ein Berührungsbildschirm Ablenkungspotenzial habe. VP

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