Das Schild muss stehen bleiben

von Redaktion

Bei temporären Baumaßnahmen, die öffentliche Straßen betreffen, werden in der Regel kurzfristig vor dem Baubeginn sogenannte temporäre mobile Halteverbotsschilder aufgestellt. Das gefällt nicht jedem. Auf keinen Fall sollte man aber zur Eigeninitiative greifen und die Schilder anders platzieren. Dies musste ein Autofahrer in München vor Kurzem erfahren. Er hatte ein temporäres Halteverbotsschild umgestellt, damit er sein Auto dort abstellen konnte. Er erhielt eine Anzeige von der Polizei, die diese Aktion als „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“ wertete. Dies ist eine Straftat. Wenn bei der Umstellaktion etwas beschädigt wird, kann es eine Anzeige wegen Sachbeschädigung geben. Der Schilder-Umsteller musste zusätzlich 50 Euro wegen Parkens im Halteverbot bezahlen. VP

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