Schuld am Unfall

von Redaktion

Kommt es zu einem Unfall, bei dem beide Beteiligte einen Verkehrsverstoß begangen haben, wird die Schuld prozentual verteilt. Ein Busfahrer war bei Rot und mit leicht überhöhter Geschwindigkeit in eine Kreuzung eingefahren und mit einem Auto zusammengestoßen, das dort verbotenerweise auf der Linksabbiegerspur ein Wendemanöver ausführen wollte. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sprach dem Busfahrer 80 Prozent der Schuld zu, dem Autofahrer 20 Prozent, da dieser durch rechtzeitiges Bremsen die Kollision hätte vermeiden können (Az. 2- 03 O169/21). VP

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