„Besenrein“ hat Ausnahmen
Vor der Wohnungsübergabe nur zu fegen, reicht oft nicht aus. Foto Smarterpics / YuriArcurs
Bei verschmutzten Wohnungen hat der Wortsinn ausgedient
Sieht der Mietvertrag nach Auszug eine besenreine Wohnungsübergabe vor, reicht es tatsächlich nicht immer, einfach einmal durchzufegen. Wurde die Wohnung zuvor über einen längeren Zeitraum hinweg nicht gereinigt, muss vor dem Auszug deutlich mehr getan werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsg