In Tiefgaragen geht es oft eng zu. Doch ist die Zufahrt nur mit stark erhöhtem Rangieraufwand möglich, dann kann das nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS in Einzelfällen einen Mangel des Objekts darstellen. So stellten in Berlin Erwerber einer Eigentumswohnung fest, dass sie den
Dieser Artikel (ID: 2377633) ist am 18.10.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 50), Wasserburger Zeitung (Seite 50), Mangfall-Bote (Seite 50), Chiemgau-Zeitung (Seite 50), Neumarkter Anzeiger (Seite 50), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 50), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 50).