von Redaktion

Nichts ist so sicher wie der Tod – aber drumherum gibt es viele Fragen. Wer rund um den eigenen Tod Vorsorge treffen möchte, kann dafür einiges tun. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Warum sollte man seine eigene Bestattung planen? Zum einen kann eine gute Planung dabei helfen, sich über seine persönlichen Wünsche klar zu werden. Hat man sie dann entsprechend definiert, stellt man sicher, dass die Bestattung auch nach den eigenen Vorstellungen gestaltet wird. Zum anderen kann es für Angehörige eine große Hilfe sein, wenn man solche Entscheidungen im Voraus trifft. Sie müssen sonst in der Trauerphase zusätzliche Belastungen durch Entscheidungen und Formalitäten bewältigen, heißt es vom Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB). Und es gehört zur Planung der eigenen Bestattung auch, die Finanzierung zu regeln. Was gehört alles zur Bestattung? Eng gefasst: die Organisation und Durchführung einer Bestattung. Unter anderem gehören dazu die Überführung, Waren wie Sarg, Urne und Dekoration. Außerdem: Formalitäten und Gebühren.

Welche Bestattungsarten gibt es? In Deutschland gilt der sogenannte Friedhofszwang, der vorschreibt, dass eine Beerdigung außerhalb eines Friedhofsgeländes nicht zulässig ist. Ausnahmen sind die Seebestattung oder die Naturbestattung in einem Wald. Die gängigsten Bestattungsarten sind die Erdbestattung, bei der der Verstorbene in einem Sarg begraben wird, und die Feuerbestattung, bei der der Körper eingeäschert wird.

Wünsche schriftlich
festhalten

Wie kann man seine Bestattungswünsche festhalten? Bestattungswünsche kann man mündlich mit einem Vertrauten ansprechen – ob es dann so geschieht, ist damit nicht gewährleistet. Sicherer ist daher die Schriftform. Für eine Bestattungsverfügung gibt es keine vorgeschriebene Form. Man kann sie in einer Patientenverfügung oder in einer Vorsorgevollmacht notieren. Wer sichergehen möchte, kann eine Bestattungsverfügung auch bei einem Notar hinterlegen. Auch ein Bestattungsunternehmen kann helfen, die Wünsche juristisch bindend zu dokumentieren. Wichtig: In einem Testament sollte man seine Bestattungswünsche nicht festhalten, da dieses in der Regel frühestens drei Wochen nach der Bestattung eröffnet wird. Eine Möglichkeit, die eigene Bestattung zu regeln und dafür Vorsorge zu treffen, ist ein Bestattungsvorsorgevertrag. Er wird mit einem Bestattungsunternehmen geschlossen und regelt alle Details der Bestattung vorab.

Welche Rolle spielen Angehörige bei der Planung? Obwohl es um die eigenen Wünsche geht, sollte man die Angehörigen oder Vertrauenspersonen in den Planungsprozess einbeziehen. Das hilft, Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Wünsche umgesetzt werden können. Wichtig ist, diese dann entsprechend zu dokumentieren und zugänglich zu machen, etwa in einem Ordner, der alle Dokumente rund um das Lebensende enthält. Hier bietet es sich an, einen (oder in Reihenfolge mehrere) Totenfürsorgeberechtigte zu benennen. Der kann im Rahmen des Totenfürsorgerechts dafür sorgen, dass die Wünsche eines Verstorbenen umgesetzt werden. Hat man geregelt, wie, wo und auf welche Weise man bestattet werden möchte, ist das für die Totenfürsorgeberechtigten nach dem Tod bindend. Hat man niemanden bestimmt, regelt die Bestattungspflicht je nach Bundesland, wer für die Organisation und die Kosten einer Bestattung verantwortlich ist. In den meisten Fällen sind das die nächsten Angehörigen des Verstorbenen.

Gibt es gesetzliche Vorgaben, die man beachten muss? Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben bezüglich der Bestattung. Dazu gehören Fristen für die Beisetzung, Vorschriften für die Aufbewahrung und den Transport des Verstorbenen sowie mögliche Beschränkungen für Bestattungsarten. Jedes Bundesland hat sein eigenes Bestattungsgesetz. Daher sollte man sich bei einem Bestattungsunternehmen oder der Kommune nach den geltenden Vorschriften erkundigen. dpa

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