Radl gegen Auto – wer hat Schuld?

von Redaktion

Kollidiert ein aus einem Grundstück ausfahrender Pkw mit einem Fahrradfahrer, gilt der Autofahrer nach einem Urteil des Landgerichts Hanau (Az. 2 S 65/22) als alleiniger Verursacher, auch wenn sich der Fahrradfahrer verkehrswidrig verhalten hat. Im vorliegenden Fall war der Fahrradfahrer statt auf dem Rad-/Fußgängerweg auf der Fahrspur gefahren und gegen das Auto geprallt. Die Klage auf Übernahme der Hälfte des am Auto entstandenen Schadens wies das Gericht zurück. Der Verstoß gegen das Sorgfaltsgebot beim Einfahren auf die Straße wiege schwerer. VP

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