Arbeitsvertrag: Wie lange darf die Probezeit sein?
Sechs Monate Probezeit sind höchstens möglich. Das gilt, egal, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag handelt, sagt Michael Henn. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Präsident des Verbandes deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA). Diese maximale sechsmonatige Probezeit ka
Dieser Artikel (ID: 2412246) ist am 13.12.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 58), Wasserburger Zeitung (Seite 58), Mangfall-Bote (Seite 58), Chiemgau-Zeitung (Seite 58), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 58), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 58), Neumarkter Anzeiger (Seite 58).