Auch wer „nur mal kurz“ unberechtigt einen Carsharing-Parkplatz belegt, kann abgeschleppt werden. Dies musste sich eine Autofahrerin vom Verwaltungsgericht Düsseldorf sagen lassen (Az. 14 K 491/23). Sie hatte ihr Privatauto auf einem Parkplatz für Carsharing-Autos abgestellt, war abgeschleppt worden
Dieser Artikel (ID: 2419234) ist am 27.12.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 35), Wasserburger Zeitung (Seite 35), Neumarkter Anzeiger (Seite 35), Mangfall-Bote (Seite 35), Chiemgau-Zeitung (Seite 35), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 35), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 35).