Keine Ausrede für Falschparker

von Redaktion

Auch wer „nur mal kurz“ unberechtigt einen Carsharing-Parkplatz belegt, kann abgeschleppt werden. Dies musste sich eine Autofahrerin vom Verwaltungsgericht Düsseldorf sagen lassen (Az. 14 K 491/23). Sie hatte ihr Privatauto auf einem Parkplatz für Carsharing-Autos abgestellt, war abgeschleppt worden und klagte gegen die Gebühr. Sie gab an, sie habe nur elf Minuten dort geparkt. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass diese Parkplätze von unberechtigten Fahrzeugen freigehalten werden müssen. SP-X

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