Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, setzt sich dieses Gremium für die Interessen der Beschäftigten ein. Wer ein Problem auf der Arbeit hat, findet hier einen passenden Ansprechpartner. Doch kann der Arbeitgeber ein Gespräch mit der Arbeitnehmervertretung unterbinden?
Klare Antwort: Nein. „Wen
Dieser Artikel (ID: 2422610) ist am 03.01.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 52), Wasserburger Zeitung (Seite 52), Mangfall-Bote (Seite 52), Chiemgau-Zeitung (Seite 52), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 52), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 52), Neumarkter Anzeiger (Seite 52).