Klage gegen neue Grundsteuer

von Redaktion

Verstößt das Berechnungsmodell gegen die Verfassung?

Die Probleme um die Grundsteuerreform reißen nicht ab. Während bereits die Grundsteuererklärung zur bürokratischen Herkulesaufgabe mutierte, häufen sich nun gegen die seit diesem Jahr in Kraft getretene neue Grundsteuererhebung die Eigentümerklagen. Die Vorwürfe: zu ungenau, nicht nachvollziehbar, zu hoch. Nun ist der juristische Streit beim Bundesfinanzhof (BFH) angekommen.

Betroffen ist nur das
Bundesmodell

Von teils horrenden Steuersteigerungen ist in Einzelfällen die Rede. Dazu verhandelt der BFH drei konkrete Fälle von Immobilieneigentümern aus Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Berlin – über einen möglichen Verstoß des Bewertungsmodells gegen die Verfassung. Betroffen von der Klagewelle ist bisher nur das sogenannte Bundesmodell, das in elf Ländern gilt. Fünf Bundesländer – nämlich Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Hamburg – haben eigene Bewertungskriterien gewählt.Dabei war das Bundesmodell ein Kompromissvorschlag, der die Steuerberechnung ausgewogen gestalten sollte – auf Basis des Bodenrichtwerts, der Grundstücksfläche, der Art und des Alters des Gebäudes sowie der statistisch ermittelten Nettokaltmiete. Bayern dagegen berechnet die Steuer nur nach der Fläche, Faktoren wie der Wert des Gebäudes bleiben außen vor. Dennoch trifft es nun das Bundesmodell – wohl auch wegen und nicht trotz der vielseitigen Bewertungskriterien. So verstößt nach Meinung des Steuerrechtlers Gregor Kirchhof das Modell unter anderem gegen den Gleichheitsgrundsatz, gerade weil es auf verschiedene Durchschnittswerte wie örtliche Mieten, Bodenrichtwerte und Baujahres-Gruppen zurückgreift. Dabei würden zudem zu wenige und zu ungenaue Faktoren herangezogen.

Finanzverwaltung und Bundesfinanzministerium argumentieren dagegen genau mit dieser Ungenauigkeit. Um ein Massenverfahren wie die Grundsteuererhebung überhaupt handhabbar zu machen, gehöre dazu auch „eine weitreichende Kompetenz zur Typisierung und Pauschalisierung“. Einfach gesagt: Jeden Einzelfall konkret zu bewerten, sei schlicht unmöglich.

Das BFH-Urteil ist für den 10. Dezember angekündigt. Für die Kommunen steht viel auf dem Spiel, ist doch nach den stetig sinkenden Gewerbesteuereinnahmen die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle. Auch für Mieter dürfte das Urteil interessant sein: Eigentümer sind berechtigt, die Grundsteuer eins zu eins über die Nebenkosten weiterzureichen C. Kastenbauer

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