Die Folgen eines kuriosen, aber schmerzhaften Unfalls musste das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg verhandeln. Einem Beifahrer auf einem Motorrad war ein Fasan gegen den Helm geprallt. Der Mann stürzte vom Bike und zog sich schwere Verletzungen zu, aufgrund derer er fünf Monate arbeitsunfähig war. Er klagte nun gegen die Versicherung des Fahrers auf
25.000 Euro Schmerzensgeld. In zweiter Instanz sprach ihm dies das OLG zu (Az. 5 U 30/25). Die schweren Verletzungen nach dem Sturz resultieren aus dem Betrieb des Motorrads, womit sich dessen Betriebsgefahr verwirklicht habe. VP