Wenn Vermögen den Besitzer wechselt, bleibt ein entscheidender Aspekt oft im Hintergrund: die steuerliche Bewertung. Für Steuerberaterin Kristin-Amelie Asmus ist genau das der Moment, in dem viele Fehler passieren. „Eine Erbschaft kommt oft überraschend – das Finanzamt kommt zuverlässig“, sagt sie. Im Rahmen des OVB Expertenforums zeigte sie auf, wie komplex der Übergang sein kann und warum selbst kleine Versäumnisse teure Folgen haben können.
Wann entsteht
Steuerpflicht?
Ein zentrales Thema ist die Frage, wann überhaupt Steuerpflicht entsteht. Viele unterschätzen, dass bereits ein Wohnsitz in Deutschland reicht, damit eine Erbschaft oder Schenkung dem deutschen Steuerrecht unterliegt. Die ersten Schritte nach einem Todesfall seien daher entscheidend: „Innerhalb von drei Monaten muss der Vorgang beim Finanzamt angezeigt werden“, betont Asmus. Erst danach entscheidet die Behörde, ob eine Steuererklärung nötig wird – und wie viel Zeit dafür bleibt.
Besonders komplex ist die Bewertung von Immobilien und Unternehmen. Während Bargeld oder Depots relativ einfach zu beziffern sind, werden Häuser, Grundstücke oder Betriebe nach strengen Vorgaben berechnet. Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren führen häufig zu deutlich höheren Steuerwerten als erwartet. „Spätestens an diesem Punkt sollte man fachkundige Unterstützung holen“, rät Asmus. Ein professionelles Gutachten könne zwar kostenintensiv sein, aber im Ergebnis zu erheblichen Steuerersparnissen führen.
Auch die Freibeträge werden häufig missverstanden. Kinder können 400000 Euro steuerfrei erhalten, Ehegatten sogar 500000 Euro. Hinzu kommen Versorgungsfreibeträge und eine Reihe von Steuerbefreiungen – etwa für das Familienheim, dessen Voraussetzungen allerdings streng sind. „Viele denken, das sei automatisch steuerfrei. Das stimmt nur, wenn alle Bedingungen eingehalten werden. Dazu gehört auch die zehnjährige Selbstnutzung“, erklärt sie.
Im Interview betonte Asmus zudem, wie oft sie erlebt, dass Immobilienwerte falsch eingeschätzt werden. „Die steuerlichen Bewertungsverfahren lassen wenig Spielraum für Lage oder weiche Faktoren“, sagt sie. Genau deshalb setzen viele Mandanten auf Sachverständigengutachten – ein Schritt, der sich insbesondere bei hochpreisigen Immobilien lohnen kann.
Für Asmus ist klar: Viele Menschen beschäftigen sich zu spät mit der steuerlichen Seite der Vermögensübertragung. Wer frühzeitig prüft, ob Schenkungen, Nießbrauch oder andere Gestaltungen sinnvoll sind, verschafft sich und den eigenen Angehörigen Sicherheit. „Es geht nicht darum, Steuern zu vermeiden – sondern darum, die gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen und Konflikte zu verhindern“, sagt sie. Ihre Stärke liegt darin, komplexe Regelungen verständlich zu machen und individuelle Lösungen zu entwickeln, die rechtlich und steuerlich tragfähig sind.
Für viele Mandantinnen und Mandanten ist dabei besonders wertvoll, dass die Kanzlei Asmus steuerliche und erbrechtliche Expertise unter einem Dach vereint. Kristin-Amelie Asmus und ihre Schwester Julia Scheublein-Asmus arbeiten eng verzahnt: Die eine klärt die finanziellen und steuerlichen Folgen, die andere die rechtlichen Strukturen – eine Kombination, die in kaum einer anderen Beratung so unmittelbar gegeben ist. „Viele Fälle lassen sich erst dann sauber lösen, wenn beide Blickwinkel zusammenkommen“, sagt Asmus. Für Mandanten die Klarheit, fachliche Tiefe und eine ganzheitliche Betrachtung ihrer Nachlassfragen suchen, bietet der Kanzleiverbund genau diese Stärke.