Wenn ein Mensch stirbt, stellt sich häufig die Frage, wer erbt – und vor allem, in welcher Reihenfolge. Viele verlassen sich dabei auf Annahmen, die mit der tatsächlichen Rechtslage wenig zu tun haben. Rechtsanwältin Julia Scheublein-Asmus erlebt das regelmäßig. „Viele glauben, der Ehegatte erbt sowieso erst einmal alles. Das ist aber nicht der Fall“, erklärte sie am Rande des OVB Expertenforums. Ihre Beratung beginnt deshalb immer mit einer präzisen Einordnung der familiären Situation.
Die gesetzliche Erbfolge bildet die Basis: Ehegatten erben je nach Güterstand zwischen einem Viertel und der Hälfte, Kinder teilen sich den Rest. Ist jemand unverheiratet und kinderlos, rücken die Eltern oder Geschwister nach. „Man sucht letztendlich den nächsten Angehörigen“, erklärt sie. Doch für viele Familien passt diese starre Ordnung nicht. Wer Einfluss auf die Verteilung seines Vermögens nehmen möchte, kommt daher um eine Verfügung nicht herum. „Wenn das, was der Gesetzgeber vorsieht, nicht dem entspricht, was man sich wünscht, dann muss man etwas regeln.“
Ob Testament oder Erbvertrag, hängt vom Einzelfall ab. Ein Testament bietet Flexibilität – es kann jederzeit geändert werden. Ein Erbvertrag dagegen bindet die Beteiligten stärker. „Er kann nur mit Zustimmung aller Begünstigten aufgehoben oder angepasst werden“, sagt Scheublein-Asmus. Besonders in Konstellationen mit Immobilien, unternehmerischem Vermögen oder Patchworkfamilien kann ein Erbvertrag sinnvoll sein. Seine Bindungswirkung verhindert, dass später einseitige Änderungen zu Konflikten führen.
Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Arbeit ist der Pflichtteil. Er wird häufig missverstanden. „Der Pflichtteilsanspruch ist kein Anspruch auf einen Gegenstand, sondern immer ein Anspruch auf Geld“, betont sie. Kinder und Ehegatten können selbst dann einen Anteil verlangen, wenn sie enterbt wurden.
Missverständnisse
persönlich aufklären
In vielen Fällen müssen Immobilienwerte bewertet und Ansprüche sauber berechnet werden. Gerade hier entstehen Unsicherheiten, die ohne Beratung kaum zu bewältigen sind.
Im Interview schildert Scheublein-Asmus, wie oft sie Menschen gegenüber sitzt, die mit unvollständigen Informationen kommen. „Viele denken, bestimmte Regelungen seien selbstverständlich. Das stimmt häufig nicht.“ Ein Beispiel: Wer ein minderjähriges Kind als Alleinerben hat, muss bedenken, dass der andere Elternteil automatisch die Vermögenssorge übernimmt – es sei denn, im Testament ist etwas anderes vorgesehen. Solche Details entscheiden in der Praxis, ob ein Nachlass geordnet oder konfliktbeladen abgewickelt wird.
Für sie steht deshalb im Mittelpunkt, dass Mandanten wirklich verstehen, welche Folgen bestimmte Entscheidungen haben. Scheublein-Asmus erlebt häufig, dass schon ein Blick auf den familiären Hintergrund neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet. Ob Ehegattentestament, Vermächtnis, Testamentsvollstreckung oder Pflichtteilsverzicht – entscheidend ist, dass die Regelung zur Lebenssituation passt. Nur dann kann sie Streit vorbeugen und dafür sorgen, dass der letzte Wille tatsächlich umgesetzt wird.
Am Ende zählt für Scheublein-Asmus vor allem eines: Klarheit. „Ein gutes Testament schafft Ordnung und schützt Familien vor Konflikten“, sagt sie. Genau darin liegt ihre Stärke – sie erklärt Zusammenhänge verständlich, denkt komplexe Fälle bis zum Ende durch und entwickelt Lösungen, die rechtlich tragfähig und praktisch umsetzbar sind. Besonders praktisch: Im Kanzleiverbund mit Kristin-Amelie Asmus können auch steuerliche Fragen gleich geklärt werden.