Drohnen gehören auch dieses Weihnachten wieder zu den beliebtesten Technikgeschenken für Kinder. Gerade im Weihnachtsgeschäft greifen viele Eltern zu vermeintlichen Einsteigermodellen, die bunt beworben werden – aber oft nicht das halten, was der Name verspricht.
Online-Shops werben mit Begriffen wie „Kinder-Drohne“, „Toy Drone“ oder „Mini Drone Kids“ – oft bunt inszeniert, mit Weihnachtsrabatten und Versprechen von Spaß und Lernfaktor. Doch was nach idealem Geschenk für draußen klingt, ist rechtlich häufig gar kein Spielzeug und damit problematisch. Viele der angepriesenen Modelle dürfen Kinder weder selbstständig noch im Freien fliegen.
Das Ratgeber- und Verbraucherportal Drohnen-Camp.de warnt deshalb vor irreführenden Produktbezeichnungen und zeigt anhand einer aktuellen Marktanalyse, worauf Eltern bei der Geschenk-Auswahl achten sollten.
Kein Spielzeug
Ob eine Drohne als Spielzeug gilt, entscheidet nicht das Design, nicht der Preis und auch nicht der Shop-Titel. Ausschlaggebend sind die Angaben des Herstellers, von denen sich die Einhaltung gängiger Produktionsstandards ableiten lässt. Fehlt die deutliche Angabe „für Kinder unter 14 Jahren geeignet“, muss davon ausgegangen werden, dass diese Produkte nicht den gängigen Sicherheitsstandards für Kinderspielzeug entsprechen. In solchen Fällen handelt es sich nicht um ein Spielzeug, sondern um eine reguläre Drohne – und die darf erst ab 16 Jahren selbstständig unter freiem Himmel geflogen werden.
Für jüngere Kinder ist in diesem Fall eine qualifizierte Aufsichtsperson vorgeschrieben, die das Mindestalter bereits erreicht hat. „Viele Eltern schenken eine vermeintliche Kinder-Drohne und erfahren erst später, dass ihr Kind sie gar nicht allein fliegen darf. Der Begriff ‚Kinder-Drohne‘ ist gesetzlich nicht definiert“, erklärt Francis Markert, Drohnenausbilder und Mitgründer von Drohnen-Camp.de. „Viele Geräte sehen aus wie Spielzeug, sind aber rechtlich vollwertige Drohnen. Jedes Jahr führt das zu enttäuschten Kindern und verunsicherten Eltern.“
Woran man
Spielzeugdrohnen erkennt
Eine Drohne gilt nur dann als Spielzeug, wenn der Hersteller sie ausdrücklich für Kinder unter 14 Jahren freigibt. Typische Merkmale sind: sehr geringes Gewicht (oft unter 100 Gramm), vollständiger Propellerschutz und geringe Leistung für sicheres Indoor-Fliegen, eine CE-Kennzeichnung, die bestätigt, dass der Hersteller die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsanforderungen erklärt. Auch haben diese Modelle meist keine Kamera oder nur eine sehr einfache Spielzeugkamera.
Wichtig zu wissen: Bereits einfache Kameras können die Drohne je nach Modell registrierungspflichtig machen. Zusätzlich sind Drohnenflüge unter freiem Himmel versicherungspflichtig, wobei die Privathaftpflicht in der Regel keinen ausreichenden Schutz bietet.
Wie Familien Fehlkäufe
vermeiden
Um Missverständnisse und Bußgelder zu vermeiden, sollten Eltern vor dem Kauf prüfen:
• Altersfreigabe des Herstellers
• Kamera ja/nein – entscheidend für Registrierung
• Einsatzort: Indoor vs. Outdoor – unterschiedliche Regeln
• Versicherung – deckt die Privathaftpflicht Drohnen ab?
• Gewicht und Geschwindigkeit – klare Hinweise auf das Risikoprofil
Drohnen-Camp rät Eltern zudem, insbesondere No-Name-Angebote mit unscharfen Altersangaben kritisch zu prüfen. „Eine Drohne ist ein tolles Geschenk, aber nur, wenn sie wirklich zu den Kindern passt“, sagt Markert. „Mit ein paar einfachen Checks lässt sich leicht feststellen, ob das Wunschmodell bedenkenlos unter dem Weihnachtsbaum liegen kann.“
Fast jedes zweite Produkt
ist für Kinder ungeeignet
Wie häufig Eltern in die Irre geführt werden, zeigt eine aktuelle Analyse von Drohnen-Camp. Die Experten haben die Ergebnisse für den Suchbegriff „Spielzeug Drohne“ auf Amazon ausgewertet. Dabei wurden 55 verschiedene Produkte von 32 Herstellern analysiert. Damit deckt die Analyse den Großteil der Suchergebnisse ab, die Eltern typischerweise im Weihnachtsgeschäft angezeigt bekommen. Grundlage der Bewertung war nicht die oft manipulierte Altersangabe in Titel oder Beschreibungstext, sondern die Alterskennzeichnung auf der Verpackung. Die Ergebnisse sind alarmierend:
Nur 30 von 55 Produkten sind laut Hersteller überhaupt für Kinder geeignet. 45 Prozent der Angebote werden als „Kinder-Drohne“ beworben, erfüllen die Kriterien aber nicht. Nur ein einziges Produkt unter den Ergebnissen war für Kinder unter freiem Himmel zugelassen. 98 Prozent aller Angebote dürfen Kinder nicht draußen fliegen.
„Unsere Analyse zeigt: Fast die Hälfte aller angeblichen ‚Kinder-Drohnen‘ auf Amazon ist rechtlich gar nicht für Kinder geeignet. Und nur ein einziges Modell darf überhaupt draußen geflogen werden“, erklärt Markert.
„Viele Eltern glauben, sie kaufen ein Outdoor-Spielzeug – tatsächlich dürfen die meisten Modelle im Freien nur unter Aufsicht oder gar nicht genutzt werden.“
Freude schenken –
aber informiert
Eine Drohne kann ein großartiges Weihnachtsgeschenk sein – spannend, kreativ und technisch lehrreich. Entscheidend ist jedoch, dass Eltern beim Kauf auf zentrale Angaben achten: Altersfreigabe, Kamera und gewünschter Einsatzort. Mit der richtigen Auswahl fliegen Kinder sicher, legal und ohne böse Überraschungen. Weitere Informationen unter www. drohnen-camp.de. Drohnen Camp