Das Vertrauen hierzulande ins Leitungswasser ist hoch: Laut einer Studie des Instituts für empirische Sozial- und Kommunikationsforschung halten 92 Prozent der Befragten dieses für rein und trinken es bedenkenlos. Doch Vorsicht: Noch sind in Altbauten Bleileitungen zu finden, die Kleinstmengen des giftigen Stoffs an das Leitungswasser abgeben. Vor allem Säuglinge und Kleinkinder sind gefährdet, etwa im Bereich des Nervensystems Schädigungen zu erfahren. Diesem Risiko schiebt nun der Gesetzgeber einen Riegel vor. Ab dem 12. Januar 2026 dürfen Trinkwasserleitungen, die Blei enthalten oder mit Blei in Berührung kommen, nicht mehr betrieben werden.
Über Bleileitungen
Klarheit schaffen
„Das Thema betrifft in erster Linie ältere Gebäude, die noch aus der Zeit vor 1973 stammen“, erklärt Anika Schönfeldt-Schulz, Vorsitzende des Immobilienverbands (IVD) Nord. Gerade in Mehrfamilienhäusern mit gemischtem Leitungsbestand sei es wichtig, zeitnah Klarheit zu schaffen, ob eventuell noch Bleileitungen oder bleihaltige Teilstücke vorhanden sind.
Eigentümer und Verwalter sind ab sofort verpflichtet, den Zustand der Trinkwasserinstallation zu prüfen, mögliche Bleileitungen zu identifizieren und diese durch geeignete Materialien zu ersetzen oder stillzulegen. Hier gilt es, jetzt tätig zu werden: Denn wer erst kurz vor Ablauf der Frist reagiert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Engpässe bei Handwerksbetrieben und steigende Kosten durch kurzfristige Aufträge.
Der IVD Nord wirbt dafür, den verpflichtenden Austausch nicht als Belastung, sondern als Chance zu sehen. Denn alte Bleirohre können nicht nur die Gesundheit gefährden, sondern auch undicht werden oder gar platzen, sodass Wasser ins Mauerwerk dringt. Diese Art von Schäden ist laut IVD deutlich teurer geworden – aufgrund gestiegener Material- und Lohnkosten, aber auch komplexerer Sanierungsvorgaben.
„Wer frühzeitig handelt, vermeidet unnötigen Aufwand, sichert die Wasserqualität und erhält den Wert seiner Immobilie“, betont Carl-Christian Franzen, stellvertretender Vorsitzender des IVD Nord. Darüber hinaus rät der Verband, Sanierungen gegebenenfalls mit weiteren Instandhaltungsmaßnahmen zu kombinieren, etwa mit dem Austausch alter Rohrisolierungen oder der Erneuerung der Trinkwasserarmaturen. So lassen sich Synergien nutzen und Kosten bündeln. Christoph Kastenbauer