Depressiv im Zahlungsverzug

von Redaktion

Kündigung unwirksam

Depressionen gehen längst nicht nur mit Niedergeschlagenheit einher – das Krankheitsbild ist oft auch mit Antriebslosigkeit, Gefühlen von Hilflosigkeit, Angstattacken und Konzentrationsstörungen verbunden. Eine solche Diagnose ist deshalb geeignet, einen Verzug bei der monatlichen Mietzahlung juristisch zu begründen.

So war es bei einem Freiberufler, den eine schwere Depression daran hinderte, ausreichend Geld zu verdienen, um seine Mietwohnung zu bezahlen. Davon berichtet die LBS. Leistungen des Jobcenters nahm er als Folgeerscheinung seiner Krankheit nicht in Anspruch – unverschuldet wohlgemerkt. Denn tatsächlich ist es Depressiven in vielen Fällen nicht möglich, während ihrer Krankheit die bürokratischen Hürden für die Beantragung von Sozialleistungen zu nehmen. So war nach Ansicht des Amtsgerichts Münster (Az.: 4 C 3363/19) trotz des Zahlungsverzuges eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses nicht angemessen. Es fehle schlicht an einer schuldhaften Pflichtverletzung. Christoph Kastenbauer

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