Der Bau mit Holz wird in Deutschland immer populärer – gleichzeitig könnte sich in Zukunft der Erwerb und der Handel mit diesem Baustoff für hiesige Unternehmen deutlich schwieriger gestalten. Die EU-Entwaldungsverordnung will Firmen dazu verpflichten, nur noch Produkte in der Europäischen Union zu handeln, die nachweislich entwaldungsfrei und rechtskonform produziert wurden. Was in Zeiten eines immer weiter schrumpfenden Regenwaldes wie ein sinnvoller Vorschlag anmutet, ist auf der anderen Seite eine neue bürokratische Herkulesaufgabe. Denn die Verordnung sieht vor, dass jede Baufirma selbst nachweisen muss, unbedenkliches Holz gekauft oder verarbeitet zu haben – ein sogenanntes Sorgfaltspflichtsystem, das bis zu Geolokalisierungsdaten auf Parzellenebene reichen soll. Bei dessen Verletzung drohen empfindliche Strafen.
Umweltverbände und viele Klima- und Waldschutzorganisationen begrüßen die Verordnung als Meilenstein, weil sie den großen Konsumfußabdruck der EU adressiert und den Import von „Waldzerstörungsprodukten“ eindämmen soll. Auf der anderen Seite steht allerdings die wirtschaftliche Krise in Deutschland – und hier gerade im Baubereich –, die vor allem durch Bürokratiereduzierung entschärft werden soll. Hier bürokratisch aktuell noch einmal draufzusatteln, scheint kaum vermittelbar. Nicht umsonst spricht sich eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten dafür aus, die Verordnung zu verschieben, bis bestimmte Maßnahmen überarbeitet wurden. Diese Verschiebung bis Ende 2026 dürfte nun kommen, dem hatten am 19. November die EU-Botschafter zugestimmt.
Die Baubranche zeigte sich ob dieser Nachricht erleichtert: „Die Verschiebung um ein Jahr war überfällig“, erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, in einer Pressemitteilung. Die ursprünglichen Dokumentationspflichten hätten gerade kleinere und mittlere Betriebe in der Lieferkette überfordert und würden jetzt stark entschärft. Bis April 2026 prüft die Kommission weitere Entlastungen. ck