Grund und Boden nutzt sich nicht ab

Beim Kauf eines bebauten Grundstücks für die Vermietung können die Kosten für Gebäude, Nebengebäude und Außenanlagen über die Jahre abgeschrieben werden. Foto Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Beim Kauf eines bebauten Grundstücks für die Vermietung können die Kosten für Gebäude, Nebengebäude und Außenanlagen über die Jahre abgeschrieben werden. Foto Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Steuerliche Abschreibung nur fürs Gebäude möglich

Wer ein bebautes Grundstück zu Vermietungszwecken kauft, kann Teile der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen. Denn das Gebäude selbst sowie Nebengebäude oder Außenanlagen können über die Jahre abgeschrieben werden. Das heißt, diese Beträge werden anteilig – neben weiteren Werbungskosten – vo

Donnerstag, 2. April 2026

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