Wer tief in der Erde buddelt, muss wissen, was dort auf ihn wartet. Denn bei Erdarbeiten auf einer Baustelle besteht die Gefahr, dass Rohrleitungen geschädigt werden. Wird eine Leitung getroffen, müssen nicht nur die Tiefbauarbeiten des Unternehmens unterbrochen, sondern auch der entstandene Schaden reguliert werden. Das kann teuer werden.
So riss im Raum München bei Baggerarbeiten auf einem Nachbargrundstück das Rohr eines Erdwärmekollektors. Obwohl der Auftraggeber der Arbeiten den Schaden durch Verlegung eines neuen Rohres beseitigte, musste der Tiefbauunternehmer für die Kosten aufkommen. Nach Information
der LBS wurde im Urteil des Oberlandesgerichts München (Aktenzeichen 17 U 8292/21) auf die besonderen Sorgfaltspflichten seines Berufsstandes hingewiesen. Ein Tiefbauunternehmer kann sich nicht auf Unkenntnis der Lage einer Rohrleitung berufen, wenn er sich zuvor nicht vergewissert hat, dass die Erde, in die er sich hineingräbt, auch frei ist. Ck