Immobilien ABC

von Redaktion

Voranfrage

Fragen kostet nichts, sagt der Volksmund. Dies trifft bei einer Bauvoranfrage zwar nicht zu, deutlich günstiger als ein Bauantrag ist sie jedoch allemal. Wer ein Grundstück zum Kauf ins Auge gefasst hat, sich allerdings nicht über dessen Bebaubarkeit im Klaren ist, sollte deshalb zuerst den Weg der Voranfrage gehen.

Denn längst nicht jedes Grundstück eignet sich für die eigenen Pläne, entweder weil dort die Bebauung eingeschränkt oder gar kein Bebauungsplan vorhanden ist. Eine Voranfrage ist so vor allem dann sinnvoll, wenn das Grundstück im sogenannten Außenbereich liegt – also außerhalb einer zusammenhängenden Bebauung.

Wer eine Bauvoranfrage stellen will, muss Grundbuchauszüge und verschiedene weitere Unterlagen zur Prüfung bei der zuständigen Baubehörde einreichen.

Im Fall der Bewilligung erlässt die Behörde einen Bauvorbescheid. Mit diesem kann der potenzielle Bauherr den Bauantrag stellen. Nach dessen Bewilligung erhält der Antragsteller der Baugenehmigung die Erlaubnis, seine Pläne in die Tat umzusetzen. Ck

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