In vielen Unternehmen gibt es einen Dienstplan – es ist Sache des Arbeitgebers, ihn zu erstellen. Doch inwieweit dürfen Beschäftigte da mitreden? Generell gilt: Hinsichtlich ihrer Arbeitszeiten können Arbeitnehmende Dienstplanwünsche äußern. „Dies sollten sie auch tun, vor allem, wenn sie aus besond
Dieser Artikel (ID: 2463867) ist am 07.03.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 54), Wasserburger Zeitung (Seite 54), Mangfall-Bote (Seite 54), Chiemgau-Zeitung (Seite 54), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 54), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 54), Neumarkter Anzeiger (Seite 54).