Krankmeldung: Was ist erlaubt und was nicht?
Schon ab dem ersten Krankheitstag eine AU-Bescheinigung? Das kann dann der Arbeitgeber fordern. Foto BERND WEISSBROD/DPA-TMN
Bei der Krankschreibung gibt es einiges zu beachten – diese Regeln gelten
Die Nase läuft, der Hals schmerzt, an Arbeiten ist nicht zu denken. Also schnell und umgehend krankmelden. Doch was genau muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen? Und darf ich trotz Krankschreibung vom Arzt einkaufen, spazieren gehen oder gar verreisen? Ein Überblick, was gilt.