Krankmeldung: Was ist erlaubt und was nicht?

von Redaktion

Bei der Krankschreibung gibt es einiges zu beachten – diese Regeln gelten

Die Nase läuft, der Hals schmerzt, an Arbeiten ist nicht zu denken. Also schnell und umgehend krankmelden. Doch was genau muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen? Und darf ich trotz Krankschreibung vom Arzt einkaufen, spazieren gehen oder gar verreisen? Ein Überblick, was gilt.

Wann muss die Krankmeldung erfolgen – und darf ein Kommunikationsweg vorgeschrieben werden

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich, das bedeutet „ohne schuldhaftes Zögern“, dem Arbeitgeber mitzuteilen. Heißt, so bald wie möglich und sobald die Krankheit bekannt ist. „Die Meldung muss deshalb im Regelfall vor Beginn der Arbeitszeit erfolgen“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Prof. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA), nennt ein Beispiel: Der Arbeitnehmer arbeitet in Teilzeit und hat freitags frei. Er verletzt sich am Donnerstagabend und geht am Freitag zum Arzt, der ihn krankschreibt. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer bereits am Freitag seinen Arbeitgeber informieren, auch wenn der Freitag für ihn kein Arbeitstag ist. Auf welchem Weg die Meldung eingeht, kann Fuhlrott zufolge der Arbeitgeber entscheiden und vorgeben. Daher ist eine Anweisung, die Meldung zum Beispiel telefonisch zu machen, zulässig und vom Arbeitnehmer zu befolgen.

Braucht der Arbeitgeber Details zur Diagnose?

Arbeitgeber haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Mitteilung von Diagnosen oder Symptomen, dürfen aber ohne Gründe die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. Zweifelt der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aufgrund bestehender Indizien jedoch an und gibt es Anzeichen, dass die Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht ist, kann der Arbeitgeber die Lohnzahlung zunächst einstellen und den Arbeitnehmer um Mitteilung bitten, welche Erkrankung vorliegt.

Aus welchen Gründen darf ich mich krankmelden?

Man ist dann arbeitsunfähig, wenn aufgrund von Krankheit die geschuldete Arbeitsleistung nicht erbracht werden kann. Das hängt im Einzelfall von der Art der Arbeit und der Art der Erkrankung ab. Kein Grund für eine Krankmeldung sind Routineuntersuchungen beim Arzt ohne akutes Leiden. Auch eine „selbstverschuldete“ Arbeitsunfähigkeit, wie etwa eine Schonzeit oder Bettlägerigkeit nach einer Schönheits-OP, ist kein Grund für eine Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, wie Fuhlrott erklärt. Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer etwa am Vortag „richtig feiern“ war und am nächsten Tag verkatert aufwacht. Wer sich selbst krankmeldet, obwohl das eigene Kind erkrankt ist, geht das Risiko ein, wegen Betrugs gekündigt zu werden. Denn für Kinderkrankentage gibt es Kinderkrankengeld von der Krankenkasse und keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.

Ab wann ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) notwendig?

Nach dem Gesetz sind ein Besuch beim Arzt und die Vorlage einer AU erst dann erforderlich, wenn man länger als drei Kalendertage krank ist. Wer also nur zwei Tage ausfällt, muss nicht zwingend zum Arzt, um sich ein Attest zu besorgen.

Aber: Diese gesetzliche Regel kann vom Arbeitgeber verschärft werden. Dieser kann den Arbeitnehmer anweisen, auch bereits am ersten Tag der Erkrankung eine AU einzuholen.

Was hat sich durch die elektronische AU (eAU) verändert?

Seit dem 1. Januar 2023 übermitteln Arztpraxen die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch an die Krankenkassen. Die Arbeitgeberin muss die eAU eigeninitiativ abfragen, sodass der Nachweis erst zeitlich später verfügbar ist. Zudem sieht die Arbeitgeberin in der eAU nicht mehr die Person des ausstellenden Arztes. Der Arbeitnehmer ist aber weiterhin verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren.

Darf man krank gesehen werden, zum Beispiel beim Einkaufen, im Café, im Fitnessstudio?

Ja, niemand muss bei Krankheit zwingend zu Hause bleiben. Allerdings darf die Tätigkeit der Genesung nicht entgegenstehen. Einkäufe, Cafébesuche oder Spaziergänge sind erlaubt, wenn sie den Heilungsprozess nicht verzögern oder gefährden. Dies hängt immer von der Diagnose ab. „Bei einer psychischen Erkrankung mag sogar Sport sinnvoll sein, bei einer Erkältung sicherlich nicht“, sagt Fuhlrott. Im Zweifel muss durch ärztliche Stellungnahme beurteilt werden, ob es sich um eine genesungswidrige Tätigkeit handelt. Je nach Art der Erkrankung kann eine Freizeitaktivität auch den Verdacht begründen, die AU sei nur vorgetäuscht. Erkrankte Arbeitnehmer sind daher gut beraten, sich während der Krankheit „zurückzuhalten“, meint Fuhlrott. Wichtig zu wissen: Das Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann zur außerordentlichen Kündigung führen, erklärt Oberthür.

Muss ich trotz Krankheit erreichbar sein?

Es gibt keine Pflicht zur Erreichbarkeit. Der Arbeitgeber darf allenfalls Kontakt aufnehmen, um dringende organisatorische Fragen zu klären. Der Arbeitnehmer muss aber nur mit dem Arbeitgeber sprechen, sofern er gesundheitlich dazu in der Lage ist. Er muss auch nicht ständig auf das Handy schauen und darf es auch abschalten.

Was passiert, wenn man sich verspätet oder gar nicht krankmeldet?

Das wäre eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung, die der Arbeitgeber mit einer Abmahnung sanktionieren kann. In gravierenden Fällen oder bei einer Wiederholung kann auch die Kündigung drohen.

Wie oft darf ich mich pro Jahr krankmelden?

Es gibt keine Regel. Wiederholte Krankheitszeiten können allerdings zu einer Begrenzung der Entgeltfortzahlung führen oder, wenn die Krankheitszeiten über mehrere Jahre hinweg sechs Wochen jährlich übersteigen, im Einzelfall auch einen Kündigungsgrund darstellen. tmn

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