Ein Grundstück als Kommune?

von Redaktion

Zirkuswagen verstießen gegen Baurecht

Ein eigenes Grundstück kann zu vielem gut sein, etwa auch dafür, eine eigene Kommune darauf zu gründen. So ähnlich mutete es jedenfalls auf einem Grundstück in Hessen an. Dort waren mehrere Wohn- und Zirkuswagen abgestellt, die zu Wohnzwecken dienten. Dagegen wandten sich die Behörden und untersagten sämtliche derartige Nutzungen, wenn nicht eine ausdrückliche Baugenehmigung dafür vorliege. Die Klage dagegen wurde abgewiesen. Grundstückseigentümer verfügen zwar über große Freiheiten bei der Nutzung ihres Anwesens. Doch auch ihnen ist nicht alles erlaubt. So kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Wohnnutzung von Zirkuswagen und ähnlichen Anhängern im Einzelfall durchaus verboten werden. Das höchste hessische Verwaltungsgericht (Aktenzeichen 4 B 1315/25) bestätigte die Nutzungsuntersagung. Es handle sich um einen Verstoß gegen formelles Baurecht, der geahndet werden könne – zumal hier regelrecht eine Bauwagensiedlung entstanden sei. Ck

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