Wenn der Mieter Hand anlegen muss
Für kleinere Verschönerungsmaßnahmen muss hin und wieder auch der Mieter ran. Foto Smarterpix/IgorVetushko
Schönheitsreparaturen können auch vor dem Auszug verpflichtend sein
Die Farbe blättert von den Wänden, die Fugen im Bad sind verschlissen, leichte Kratzer zeigen sich im Parkett? Viele Mieter denken, dass für kleinere Schäden – die dem üblichen Wohngebrauch zuzurechnen sind – in der Regel der Vermieter zuständig ist. Häufig ist aber durchaus auch die Mietpartei in d