Das neue Jahr steht bevor – und auch diesmal ändert sich für Immobilieneigentümer und Mieter ab 2026 einiges bei Vorschriften und Gesetzen.
Die gute Nachricht zu Beginn: Neue Förderanreize beim energetischen Sanieren und beim altersgerechten Umbau kommen. Maßnahmen wie Dämmung, Heizungstausch, Lüftungssysteme oder Schallschutz unterstützt der Bund ab 2026 noch mehr. Zudem wird die Antragstellung mit einem Online-Portal vereinfacht, das Eigentümer Schritt für Schritt begleitet. Auch das Programm zur Förderung des altersgerechten und barrierefreien Umbaus für 2026 wird mit einem Budget wiederaufgelegt. Für Familien und jüngere Käufer sollen Erwerb und Sanierung von Wohneigentum durch die Förderprogramme „WEF“ und „Jung kauft alt“ erleichtert werden. Staatliches Geld soll in die Umnutzung von Gewerbe in Wohnraum fließen.
Insgesamt steht das Jahr 2026 für Bauherren unter einem guten Stern. Das Bundesbauministerium erhöht seinen Etat auf zwölf Milliarden Euro. Politisch soll der „Bau-Turbo“ auch noch mit anderen Maßnahmen – etwa der bürokratischen Vereinfachung von Bauprojekten – weiter Fahrt aufnehmen.
Doch auch neue Vorschriften stehen für Eigentümer an. So dürfen sie ab dem 1. Januar 2026 in Neubauten nur noch Heizungen einbauen, die mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Der Einbau reiner Gas- oder Ölheizungen ist nur noch erlaubt, wenn sie auf klimaneutrale Brennstoffe aufrüstbar sind. Bis zum 31. Dezember 2026 haben Immobilieneigentümer noch Zeit, alle Heizkosten- und Wasserzähler in zentral beheizten Gebäuden mit mindestens zwei Wohneinheiten auf fernablesbare Smart Meter umzurüsten. Ansonsten drohen Kürzungen bei der Heizkostenabrechnung.
In Sachen Mieterschutz müssen Immobilieneigentümer im kommenden Jahr keine größeren Einschnitte befürchten. Bekanntlich wird die Mietpreisbremse verlängert und bleibt bis Ende 2029 bestehen, wodurch Mieten bei Neuvermietung maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen.
Dennoch könnten für die kommenden Jahre strengere Regelungen im Bereich des Mietrechts anstehen. Die Bundesregierung plant, noch weitere Verschärfungen zu prüfen und zu beraten, insbesondere zu Eigenbedarf und Mietwucher. Dazu erarbeitet bis Ende 2026 eine Expertenkommission Vorschläge. C. Kastenbauer