Die lieben Kosten sind innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ein heikles Thema. Um Streit einzudämmen, gibt der Gesetzgeber ein Korsett an Regelungen vor. So muss die WEG beim Beschluss von Erhaltungsmaßnahmen oder baulichen Veränderungen zwingend einen Kostenrahmen benennen. Sonst kann der Beschluss nach Information der LBS angefochten werden. Die Eigentümer einer Wohnanlage in München fassten den Beschluss, den gemeinsamen Hof zu verschönern. Jedoch ging man nicht näher auf die anfallenden Kosten ein. Deshalb focht ein Mitglied die Entscheidung an. Tatsächlich gab das Amtsgericht München (Az. 1294 C 22650/24) dem Kläger recht. Der gefasste Beschluss entspreche wegen des Fehlens des Kostenrahmens nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Ck