Die sogenannte „Weiße Wanne“ dichtet Bodenplatte und Außenwände des Kellers gegen Grundwasser und Sickerwasser ab. Dabei handelt es sich um eine tragende Stahlkonstruktion mit wasserundurchlässigem Beton – auch WU-Beton genannt. Zusätzliche Abdichtungsschichten gibt es nicht.
Rost kann Risse im
Beton erzeugen
Planungs- und Ausführungsfehler können dabei langfristig gravierende Probleme verursachen. Kommt es etwa wegen mangelhafter Ausführung der Betondeckung zu Rost, kann dieser Risse im Beton erzeugen, erklärt Reinhard Klinkmüller, Hochbauingenieur und Sachverständiger beim Verband Privater Bauherren (VPB). Die Folge: Weiteres Wasser kann eintreten. „Das passiert in der Regel erst nach einigen Jahren, nach Ablauf der Gewährleistung“, so Klinkmüller, der das VPB-Regionalbüro Landau-Neustadt/Südpfalz leitet.
Grundsätzlich haben Bauherren auch nach der Bauabnahme einen Anspruch auf Mängelbeseitigung innerhalb der Gewährleistung. Diese gesetzliche Verjährungsfrist beträgt bei baulichen Maßnahmen aber in der Regel nur fünf Jahre, so der Bauherren-Schutzbund.
Versicherer schließen
Schäden oft aus
Wichtig zu wissen: Die Elementarschadenversicherung als optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und Hausratversicherung springt zwar laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für Schäden durch Hochwasser oder Starkregen ein – also wenn Wasser oberirdisch steht oder fließt. Auch Schäden durch Grundwasser, welches infolgedessen an die Erdoberfläche gestiegen ist, sind versichert.
Anders sieht es aus, wenn offensichtlich ein Planungs- oder Baumangel am Gebäude vorliegt – wenn etwa an der Oberfläche des Grundstücks kein Wasser zu sehen, aber der Keller feucht ist, weil die Kellerabdichtung fehlerhaft ist. Dann deckt die Elementarschadenversicherung dieses Risiko nicht ab.
Details können
entscheidend sein
Wie viel am Ende eine Sanierung kostet, hängt unter anderem vom Schaden und der Kellergröße ab. Um Schäden und damit hohe Folgekosten zu vermeiden, ist unabhängiger Sachverstand bereits bei der Planung gefragt. Denn oft können unscheinbare Details entscheidend sein, die bereits vor der Ausführung richtig festgelegt werden müssen – etwa ein paar Zentimeter hin oder her bei der Dicke der Betondeckung.
Am besten ziehen private Bauherren einen unabhängigen Sachverständigen also schon hinzu, bevor sie den Vertrag unterschreiben – werden darin bestimmte Leistungen weggelassen, sind Mängel laut dem VPB bereits absehbar. Dpa