Sicherheits-Tipps für die Kolonne

von Redaktion

Hin und wieder trifft man im Straßenverkehr auf Fahrzeugkolonnen von Polizei, Militär oder Katastrophenschutz. Sie sind beispielsweise unterwegs zu einem Manöver oder zu einem Einsatz in einem Katastrophengebiet und haben Sonderrechte. Viele verunsichert die Ansammlung dieser Fahrzeuge. Die Gesellschaft für Technische Überwachung GTÜ gibt Tipps zum Umgang.

Flaggen: Zur Kennzeichnung einer Kolonne tragen alle Fahrzeuge des Verbands eine blaue Flagge an der Fahrerseite. Das Abschlussfahrzeug ist mit einer grünen Flagge markiert. Kolonnen von Hilfsorganisationen sind oft auch mit eingeschaltetem Blaulicht, jedoch ohne Martinshorn unterwegs, um vor allem bei schlechten Sichtverhältnissen besser erkennbar zu sein.

Verband: Laut Straßenverkehrsordnung gilt eine Kolonne als geschlossener Verband. Hinsichtlich der Verkehrsregeln wird sie als ein einziges Fahrzeug behandelt.

Überholen: Aus diesem Grund dürfen Kolonnen nicht unterbrochen und getrennt werden. Sicherheitshalber sollte man sie darum nur auf mehrspurigen Straßen und ausschließlich dort, wo es sicher ist, passieren.

Kreuzungen/Ampeln: Ist das erste Fahrzeug der Kolonne in den Bereich eingefahren, dürfen alle weiteren Fahrzeuge der Kolonne ebenfalls passieren, auch wenn eine Ampel auf Rot umspringt oder ein anderes Fahrzeug mittlerweile Vorfahrt hätte. VP

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