An der ersten Ausgabe des Mühldorfer Anzeigers lässt sich wunderbar belegen, wie weit die Lokalzeitungen in ihren frühen Jahren von dem entfernt waren, was wir heute als Journalismus bezeichnen. Gemäß dem Untertitel im Zeitungskopf war sie ja auch nicht mehr als ein Amtsblatt: eine behördliche Publikation der in Mühldorf und im heutigen Neumarkt-St. Veit ansässigen Ämter und Gerichte sowie des Mühldorfer Magistrates.
Das schwarze Brett
der Kommune
Man kann sich dieses Organ als ein auf Papier vervielfältigtes Schwarzes Brett der Kommune vorstellen, es umfasste vier Seiten und erschien donnerstags und sonntags. Das Jahresabonnement kostete zwei Gulden, was ungefähr dem Wert von gut zwölf Mass Bier entsprach.
Um den behördlichen Anstrich der Veröffentlichung zu untermauern, prangte das Mühlrad-Wappen im Zeitungskopf. Die Produzenten der Zeitung ahnten aber schon beim Herstellen der Nummer 1, wie sie den Leserinnen und Lesern gleich an oberster eine größere Freude machen konnten als mit „Amtlichen Bekanntmachungen“. Also entschieden sie sich für ein Gedicht von acht Strophen à vier Versen. Es handelt sich um einen Aufruf zum Zusammenhalt, zur Demut gegenüber der göttlichen Allvernunft und zur Bescheidenheit.
Amtliche Begutachtung
von Deckhengsten
Auf der unteren Hälfte der Titelseite folgt allerdings tatsächlich eine „Amtliche Bekanntmachung“, in der ein königlicher Beamter ausführlichst die Termine für die amtliche Begutachtung von Deckhengsten mitteilt. Ob die ortsansässige Leserschaft interessierte, wann in Landsberg oder Murnau Hengste vorgeführt werden konnten, lässt sich bezweifeln.
Die unter heutigen Gesichtspunkten deutlich spannendere Geschichte war auf der nächsten Seite versteckt: Das Bezirksamt – heute heißt diese Behörde Landratsamt – rief sämtliche Ortspolizeibehörden dazu auf, ein brisantes Rundschreiben zu berücksichtigen. In diesem Rundschreiben, auf das die Behörde nicht näher eingeht, hatte die Betreffzeile „Verunglückung eines unbekannten Burschen“.
Von Spenden für Kriegs-
opfer bis zum Hustensirup
Nach fünf weiteren amtlichen Bekanntmachungen, etwa über gerichtlich-notarielle Versteigerungen, folgen „Privat-Anzeigen“. Hier inseriert an erster Stelle der Zeitungsverleger höchstselbst und nimmt Bezug auf ein „Probeblatt“, ein Dummy, der wenige Tage zuvor erschienen sein muss. Als Verleger und als Redakteur fungierte unter der Aufsicht der königlichen Hauptzeitungsexpedition der Inhaber der Buch- und Schreibmaterialienhandlung Dominik Geiger. Die weiteren Privatanzeigen enthalten persönliche Dankesbotschaften für Spenden sowie Aufrufe zum Spenden für Kriegsopfer, eine Immobilienanzeige und Werbung für einen medizinischen „Brustsyrup“ (Sirup) gegen Husten und Lungenbeschwerden.
Gerichtsurteile
im Telegrammstil
Erst jetzt kommen Texte, bei denen man annähernd von journalistischem Inhalt sprechen kann: Im Telegrammstil werden Gerichtsurteile aus dem Bezirksgericht Wasserburg und dem Mühldorfer Landgericht aufgeführt. Und auf der letzten Seite wird es unter der Rubrik „Vermischte Nachrichten“ politisch. Die Leserinnen und Leser erfahren von der Reichsgründung und den gesetzlichen Neuerungen, die zum Erscheinungsdatum, dem 1. Januar 1871, wirksam werden, auch wenn „es in Bayern vorläufig noch bei den bisherigen Partikulargesetzen verleibt“.
Das Weltgeschehen an
letzter Stelle
Etwas kurios wirkt die Ortsmarke am Textanfang: nicht Berlin, nicht München, sondern Mühldorf. Ehe ganz am Ende Tabellen mit den aktuellen Getreidepreisen aus Mühldorf, Neuötting und Landshut und ein denkbar knappes Impressum erscheinen, informiert die neue Zeitung ihre Leserschaft über das Weltgeschehen. Es war vom Deutsch-Französischen Krieg dominiert. Aus der Nähe von Amiens war die „Erstürmung mehrerer Dörfer“ zu vermelden. Vor Paris zeichnete sich eine Belagerung ab. Die bedeutendsten Ereignisse standen in der Erstausgabe des Mühldorfer Anzeigers an letzter Stelle. Verkehrte Zeitung.