Viele Menschen arbeiten seit Jahren im selben Unternehmen, leisten gute Arbeit und übernehmen Verantwortung. Irgendwann stellt sich dann die Frage: Ist jetzt eine Gehaltserhöhung gerechtfertigt – oder sogar rechtlich durchsetzbar?
„Wenn zur Gehaltserhöhung keine Regelung im Arbeitsvertrag steht, gibt es grundsätzlich auch keinen Anspruch darauf“, erklärt Jakob T. Lange, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Anders sieht es aus, wenn vertraglich unter bestimmten Konditionen eine Gehaltsverbesserung vereinbart ist. Ein Anspruch auf Lohnanpassung kann sich zum Beispiel aus dem geltenden Tarifvertrag ergeben. Und ein Arbeitsvertrag kann für solche Fälle auf einen Tarifvertrag verweisen.
Mitunter ist bei der Frage auch der Gleichbehandlungsgrundsatz relevant. Der besagt, dass alle Beschäftigten eines Unternehmens gleich behandelt werden müssen, sofern es keinen sachlichen Grund für eine Unterscheidung gibt. Gewährt ein Arbeitgeber also bestimmten Beschäftigten nach allgemeinen Kriterien einen Vorteil wie eine Lohnerhöhung, müssen alle Mitarbeiter, die diese Kriterien erfüllen, gleichermaßen profitieren.
Ist das nicht der Fall, kann es sein, dass sich ein Anspruch auf Gehaltserhöhung gerichtlich durchsetzen lässt.
Etwa, wenn ein einzelner Mitarbeiter in einem Team von 10 Beschäftigten mit vergleichbarer Tätigkeit und ohne messbare Leistungsunterschiede als einzige Person von einer Gehaltserhöhung ausgeschlossen wird. tmn