Wer kündigt und das Unternehmen verlässt, möchte das vielleicht direkt dem Team mitteilen. Doch was, wenn der Arbeitgeber verlangt, die Kündigung erst einmal geheim zu halten – etwa, damit keine unnötige Unruhe unter den verbleibenden Mitarbeitenden entsteht?
„Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin
Dieser Artikel (ID: 2444930) ist am 07.02.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 56), Wasserburger Zeitung (Seite 56), Mangfall-Bote (Seite 56), Chiemgau-Zeitung (Seite 56), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 56), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 56), Neumarkter Anzeiger (Seite 56).