Prüfungs-Urteil

von Redaktion

Eine Frau hatte aufgrund einer Täuschung bei der theoretischen Prüfung ihre Fahrerlaubnis erlangt. Nach zwei Fehlversuchen hatte sie zur dritten Theorieprüfung eine andere Frau geschickt, die bestand. Nachdem dies bekannt wurde, entzog das Amt der Frau sofort die Fahrerlaubnis. Dagegen legte sie Einspruch ein. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte jedoch die Maßnahme damit, dass sich der sofortige Entzug aus der fehlenden Befähigung der Betroffenen rechtfertige (Az. 12 ME 92/25). Ihr müsse keine zusätzliche Chance gegeben werden, ihre Befähigung nachzuweisen. VP

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