Dass man nur mit komplett von Eis und Schnee frei geräumtem Auto im Winter unterwegs sein darf, wissen viele – fahren aber trotzdem. Wer so in eine Polizeikontrolle gerät, muss mit einer Verwarnung in Höhe von zehn Euro rechnen. Es gab schon Ordnungshüter, die den Eingeschneiten zudem einen Besen in die Hand drückten und sie erst weiterfahren ließen, wenn das Auto komplett befreit war. Viele unterschätzen den Matsch, der sich auf den Kennzeichen und Scheinwerfern festsetzt. Auch dieser Winterdreck muss weg. Andernfalls droht ein Verwarnungsgeld. Wer sein Nummernschild absichtlich unkenntlich macht, um auf dem Blitzerfoto nicht identifizierbar zu sein, dem droht – wird man erwischt – ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs. VP