Straftat Unfallflucht
Selbst bei kleineren Blechschäden kann Unfallflucht schnell teuer und folgenreich werden. Foto pixabay
Diese Strafen drohen bei unerlaubtem Entfernen
Wer sich nach einem Verkehrsunfall einfach aus dem Staub macht, begeht eine Straftat – und riskiert erhebliche Konsequenzen. Juristisch wird die Unfallflucht als „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ gemäß §142 Strafgesetzbuch (StGB) bezeichnet. Selbst bei kleineren Blechschäden kann das Fehlverhalt