Wer sich nach einem Verkehrsunfall einfach aus dem Staub macht, begeht eine Straftat – und riskiert erhebliche Konsequenzen. Juristisch wird die Unfallflucht als „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ gemäß §142 Strafgesetzbuch (StGB) bezeichnet. Selbst bei kleineren Blechschäden kann das Fehlverhalten schnell teuer und folgenreich werden.
Punkte selbst bei
Bagatellschäden
Nach Angaben des Fachportals Bußgeldkatalog.org droht bei einer Unfallflucht grundsätzlich eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Besonders relevant ist hierbei die Höhe des entstandenen Schadens. Bei sogenannten Bagatellschäden, also geringfügigen Kratzern oder Dellen, bleibt es häufig bei einer Geldstrafe und zwei bis drei Punkten in Flensburg.
Anders sieht es bei höheren Sachschäden – also Schäden über 1.300 Euro – oder gar bei Personenschäden aus. Dann drohen härtere Sanktionen: höhere Geldstrafen, Fahrverbot bis zu drei Monaten und der Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist, bevor ein neuer Führerschein beantragt werden kann. Kommt es im Zusammenhang mit der Flucht zu schweren Verletzungen oder gar Todesfällen, kann zusätzlich §229 StGB (fahrlässige Körperverletzung) oder §222 StGB (fahrlässige Tötung) greifen, was eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich zieht.
Unfallflucht mit
erheblichen Folgen
Aus verkehrsrechtlicher Sicht sind die Folgen einer Unfallflucht erheblich. Bei einem geringfügigen Sachschaden werden in der Regel zwei Punkte in Flensburg eingetragen, und es kann ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden; der Entzug der Fahrerlaubnis ist in solchen Fällen jedoch selten.
Liegt ein höherer Sachschaden vor, drohen drei Punkte, ebenfalls ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten sowie der Entzug der Fahrerlaubnis mit einer anschließenden Sperrfrist. Kommt es infolge des Unfalls zu Personenschäden, müssen Betroffene mit zwei bis drei Punkten, einem wahrscheinlichen Fahrverbot und häufig auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
Hinzu kommen versicherungsrechtliche Risiken: Zwar zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung in der Regel den Schaden des Geschädigten, sie nimmt jedoch anschließenden Regress gegen den flüchtigen Fahrer.
Das bedeutet: Der Verursacher muss der Versicherung den gesamten Schaden erstatten. Zudem entfällt die Leistung aus der eigenen Kaskoversicherung, und die Versicherung kann die Beiträge erhöhen oder sogar kündigen.
Wer nach einem Unfall die Unfallstelle verlässt, ohne ausreichende Feststellungen zu ermöglichen, handelt nicht nur moralisch fragwürdig, sondern auch höchst riskant. Selbst bei kleinen Blechschäden übersteigen die rechtlichen und finanziellen Folgen in aller Regel den anfänglichen Schaden deutlich. Daher gilt: Anhalten, Situation sichern und unverzüglich Polizei oder Geschädigte informieren – das ist immer der bessere Weg. ese