von Redaktion

Wer zu Lebzeiten die eigene Bestattung regeln möchte, landet schnell beim Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag. Hinter dem sperrigen Begriff steckt ein vergleichsweise schlichtes Prinzip: Ein Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ermöglicht es, bereits zu Lebzeiten sämtliche Elemente der eigenen Beisetzung rechtsverbindlich festzulegen und das dafür veranschlagte Budget auf einem besonderen Treuhandkonto zu parken. Nach dem Tod überweist die Treuhandstelle den hinterlegten Betrag ausschließlich an das im Vertrag benannte Bestattungsunternehmen oder, wenn vereinbart, an die Friedhofsverwaltung.

Was ist ein Bestattungsvor-
sorge-Treuhandvertrag?

Angehörige werden doppelt entlastet: Sie müssen kein Geld vorschießen und können sich an einen detaillierten Ablaufplan mit festgelegten Zuständigkeiten halten, vom Sarg oder der Urne über Musik und Redner bis zu Blumenschmuck, Grabart und dauerhafter Grabpflege.

Die Organisation erfolgt in drei Schritten. Erstens lotet die oder der Vorsorgende mit einem Bestatter alle Wünsche aus; Alternativen und Zusatzkosten für Überführung, Traueranzeigen, Kremation oder Friedhofsnutzungsrechte fließen ein. Zweitens fixiert ein Vorsorgevertrag Art und Umfang der Leistungen, Preisbindungen, Anpassungsklauseln und Begünstigte. Drittens fließt der Gesamtbetrag auf ein insolvenzgeschütztes Konto zum Beispiel bei einer Treuhandgesellschaft des Bundesverbands Deutscher Bestatter oder einer genossenschaftlichen Bank.

Das Kapital bleibt auch im Insolvenzfall des Dienstleisters verfügbar. Meist genügt eine Einmalzahlung, einige Anbieter erlauben Raten binnen zwölf bis 24 Monaten. Auf Wunsch können Vollmachten für Blumenauswahl, Musikänderungen oder spätere Umbettung als Ermessensspielraum aufgenommen werden.

Vor- und Nachteile

Laut dem Portal bestatter.de wird das zweckgebundene Vermögen oft als Schonvermögen anerkannt und darf somit nicht ohne Weiteres zur Pflegefinanzierung herangezogen werden. Menschen mit möglichem Sozialhilfebedarf wahren so ihre Bestattungsautonomie.

Der Vertrag nimmt Hinterbliebenen zahlreiche Entscheidungen ab, weil alle Schritte vorgegeben sind und ein Ansprechpartner feststeht. Versicherte können zusätzlich bestimmen, dass Überschüsse an eine gemeinnützige Organisation fließen oder für einen Trauerkaffee genutzt werden, sobald alle Positionen gedeckt sind.

Auf der anderen Seite erschwert die Bindung an ein konkretes Unternehmen spätere Änderungen. Kündigungen oder Umbuchungen sind möglich, verursachen aber oft auch Gebühren; Zudem sollten Verzinsungskonditionen geprüft werden, denn niedrige Zinsen können den Wert des Guthabens unter die Inflationsrate drücken. Manche Treuhänder erheben jährliche Depot- oder Prüfkosten. Für Haushalte mit knappem Budget kann so die Einmalzahlung eine hohe Hürde bedeuten. Sterbegeldversicherungen setzen dagegen auf laufende Beiträge und zahlen beim Todesfall eine frei verfügbare Summe aus. Das schafft Flexibilität, führt aber dazu, dass definierte Wünsche weniger verbindlich sind und lange Laufzeiten oft teurer werden als die spätere Leistung.

Vor dem Abschluss einer Vorsorgelösung empfiehlt es sich eine neutrale Beratung bei Verbraucherzentralen, Friedhofsverwaltungen oder Bestatterinnungen.

Artikel 2 von 2