Müssen Kinder auf die Straße?

von Redaktion

ADAC nennt Irrtümer zum Radeln, zu E-Scootern und zu Sitzen im Auto

Bei der Vielzahl der Regeln im Straßenverkehr halten sich auch etliche Vorurteile, insbesondere gegenüber dem, was Kinder dürfen und was nicht. Was nun stimmt, erklärt der ADAC-Jurist Stephan Miller.

Radeln auf
dem Gehweg:

Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen auf dem Gehweg fahren, aber nur so schnell, dass sie keine Fußgänger gefährden. Und dabei ist es dann auch unerheblich, ob sie auf dem rechts verlaufenden Gehweg fahren oder auf dem links verlaufenden Gehweg, weil ein Gehweg als solcher keine Fahrtrichtung kennt. Daran sollte man vor allen Dingen denken, wenn man mit dem Auto über einen Gehweg hinweg auf die Fahrbahn einfahren will.

Im Auto
vorne sitzen:

Dieser Irrtum hält sich hartnäckig. Richtig ist aber, dass man ein Kind durchaus auf dem Beifahrersitz mitnehmen darf. Voraussetzung ist, dass dieses Kind auf einem Kindersitz Platz nimmt, welcher dem Alter und der Größe des Kindes angemessen ist. Es darf auch im Zweifel eine Sitzerhöhung sein, die diese Voraussetzungen erfüllt. Für besonders viel Sicherheit sollte man aber in diesem Fall den Beifahrersitz möglichst weit nach hinten schieben. Aber Achtung: Das gilt wiederum nicht, wenn man ein Kind auf dem Beifahrersitz transportiert, das in einem sogenannten Reboarder sitzt, also gegen die Fahrtrichtung, und der Beifahrer-Airbag aktiviert ist. Das ist nämlich ausdrücklich verboten!

Mindestalter für E-Scooter:

Seit 2019 gibt es in Deutschland E-Scooter, die bauartbedingt maximal 20 km/h fahren dürfen; es braucht weder Führerschein noch Prüfbescheinigung. Da diese Geräte nicht ganz ungefährlich sind, gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. E-Scooter, die über Sharing-Unternehmen vermietet werden, dürfen nicht von Personen unter 18 Jahren angemietet werden.

Hoverboards und Co:

Mit Hoverboard, Mono-Wheel und Co. darf man nicht mal auf Privatgelände herumfahren – außer es handelt sich um rein privaten Verkehrsraum, der abgesichert und abgetrennt ist, sodass niemand von außen dorthin gelangen kann. Hoverboards können keine Betriebserlaubnis erhalten, und deswegen kann man sie in Deutschland nicht versichern. VOLKER PFAU

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