Verkauf der eigenen Energie an Ort und Stelle

von Redaktion

Alles Wissenswerte rund um das Thema Mieterstrom

Im Idealfall profitieren Mieter und Vermieter: Installieren Eigentümer eine Solaranlage auf dem Dach ihres Mietshauses, können sie unter bestimmten Voraussetzungen ihren lokal erzeugten Strom als Mieterstrom an die Bewohner dieses Hauses verkaufen. Das Modell kann auch Mietern Vorteile bringen. Oft ist dieser Strom für sie günstiger als beim örtlichen Stromversorger, denn der Mieterstrom ist in der Regel von Netzentgelten und Abgaben befreit. Vermieter profitieren neben dem Verkaufserlös von einer Förderung – in Form einer zusätzlichen Vergütung. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

Wie funktioniert
das Modell?

„Der Vermieter schließt mit seinen Mietern Lieferverträge ab und versorgt sie mit dem Strom vom Dach. Erzeugt die Solaranlage zu bestimmten Zeiten zu wenig oder gar keinen Strom, bekommt der Mieter den benötigten Strom aus dem öffentlichen Netz“, erklärt Martin Brandis, Energieberater bei der Verbraucherzentrale. Darum muss sich der Vermieter kümmern. Er muss also den zusätzlichen Strom dazu kaufen und dafür einen gesonderten Stromliefervertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen abschließen.

Der Vermieter wird bei diesem Modell zum Stromlieferanten mit den entsprechenden Rechten und Pflichten, informiert die Bundesnetzagentur. „Das hält viele Vermieter von kleineren Mehrfamilienhäusern von der Nutzung dieses Modells ab“, erklärt Brandis. „Denn es ist rechtlich kompliziert und bürokratisch aufwendig.“

Was sind notwendige
Voraussetzungen?

„Um Mieterstrom anzubieten, braucht es eine Photovoltaik-Anlage auf dem Gebäude, die den Strom lokal erzeugt. Ergänzend kann ein Batteriespeicher installiert werden, um überschüssigen Solarstrom auch abends oder nachts nutzen zu können“, so Alexander Steinfeldt, Energieexperte der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Um eine sichere Verteilung innerhalb des Hauses zu ermöglichen, sind zudem Mess- und Abrechnungssysteme wichtig, die genau erfassen, wie viel Strom jede Wohnung bezieht. Zusätzlich muss die Anlage an das öffentliche Netz angeschlossen sein, damit Überschüsse eingespeist und Reststrom bezogen werden können – sodass Vermieter ihre Liefergarantien auch einhalten können.

Was gilt für
Mieter?

Für Mieter ist die Sache unkompliziert. „Sie schließen lediglich einen Energieliefervertrag mit ihrem Vermieter ab“, sagt Brandis. Laut Bundesnetzagentur darf der zu zahlende Strompreis für den Mieterstrom und den zusätzlichen Strombezug 90 Prozent des in dem jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs nicht überschreiten. „Allerdings kann dieser Preis höher liegen als der von anderen Wettbewerbern auf dem Markt“, so Brandis. Wenn sich Mieter entschließen, irgendwann doch wieder einen anderen Stromanbieter zu beauftragen, dann können sie jederzeit vertragsgemäß wechseln. „Der Vermieter kann sie davon nicht abhalten. Er trägt das Risiko, dass er seinen Strom an die Bewohner absetzen kann.“

Darüber hinaus ist es für Vermieter unzulässig, den Bezug von Mieterstrom als verpflichtenden Bestandteil des Wohnraummietvertrags aufzunehmen. Der Mieterstromvertrag ist ein eigenständiger Vertrag zwischen Mieter und Betreiber, den Mieter aktiv abschließen können. Sie müssen das Angebot aber nicht annehmen.

Lohnt sich Mieterstrom
finanziell?

„Für Vermieter kann Mieterstrom eine zusätzliche Einnahmequelle sein“, so Steinfeldt. Zumal es in Deutschland für Mieterstrom und Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern verschiedene staatliche Fördermöglichkeiten gibt. Besonders relevant ist hier der Mieterstromzuschlag nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – dabei erhalten Betreiber einer PV-Anlage für jede Kilowattstunde lokal erzeugten und verbrauchten Strom einen Zuschlag. Zusätzlich kann sich die Attraktivität des Gebäudes dadurch erhöhen, wenn die vorhandene Dachfläche optimal genutzt wird.

Allerdings ist Mieterstrom für die Vermieter wirtschaftlich nicht leicht kalkulierbar – etwa wenn weniger Mieter teilnehmen als erwartet. Daher lässt sich nicht pauschal sagen, wann sich Mieterstrom rechnet. Prinzipiell gilt: „Die Amortisationszeit einer Solaranlage hängt von der produzierten Solarstrommenge sowie dem Anteil des an die Mieter vermarkteten Solarstroms ab“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Solarwirtschaft. Wie effizient die Solaranlage selbst sei, hinge unter anderem von der Lage, Ausrichtung, Sonneneinstrahlung, etwaiger Verschattung sowie den verwendeten Komponenten ab.

Gibt es für Vermieter
Alternativen?

„Bei Mieterstrom-Modellen können die Lieferantenpflichten nach dem Energiewirtschaftsgesetz abschreckend wirken“, sagt Körnig. Sie betreffen den Lieferanten innerhalb der Kundenanlage vor Ort ebenso wie bundesweit agierende Versorger.

Ein anderes Modell ist die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV). Dabei entfallen die Lieferantenpflichten größtenteils. Dieses Modell wurde im Mai 2024 mit dem Solarpaket I verabschiedet, mit dem Ziel, eine weniger bürokratische Alternative zum Mieterstrom anzubieten, so die Verbraucherzentrale. Dabei wird nur der Strom an die Mieter vermarktet, der von der installierten Solaranlage produziert wurde. Ihren zusätzlichen Strombedarf beziehen die Haushalte weiterhin bei einem Stromversorger ihrer Wahl.

„Um dieses Modell der GGV zu realisieren, ist die Installation eines Smartmeters in jeder Wohnung notwendig“, so Energieberater Brandis. „Ist die smarte Technik vorhanden, kann der individuelle Stromverbrauch der Mieter ermittelt und abgerechnet werden.“

Übrigens: Ab 1. Juni 2026 sollen Anlagenbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen lokal produzierten Strom auch mit Nachbarn aus dem Quartier teilen können. Eine Gesetzesänderung ermöglicht das sogenannte Energy Sharing dann auch in Deutschland – und vereinfacht die Auflagen dafür. Dpa

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