Mindestvergütung für Auszubildende

Für Auszubildende gibt es zwar keinen Anspruch auf Mindestlohn, dafür aber auf eine Mindestvergütung. Foto AdobeStock

Für Auszubildende gibt es zwar keinen Anspruch auf Mindestlohn, dafür aber auf eine Mindestvergütung. Foto AdobeStock

Das steht Auszubildenden zu

Auszubildende haben zwar keinen Anspruch auf den Mindestlohn, dafür seit 2020 aber auf eine Mindestvergütung. Besteht für ihren Ausbildungsvertrag keine Tarifbindung oder gelten keine anderen landesrechtlichen Regelungen, bekommen sie ab 2026 im ersten Ausbildungsjahr mindestens 724 Euro. Im zweiten

Mittwoch, 4. Februar 2026

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