Mindestvergütung für Auszubildende
Für Auszubildende gibt es zwar keinen Anspruch auf Mindestlohn, dafür aber auf eine Mindestvergütung. Foto AdobeStock
Das steht Auszubildenden zu
Auszubildende haben zwar keinen Anspruch auf den Mindestlohn, dafür seit 2020 aber auf eine Mindestvergütung. Besteht für ihren Ausbildungsvertrag keine Tarifbindung oder gelten keine anderen landesrechtlichen Regelungen, bekommen sie ab 2026 im ersten Ausbildungsjahr mindestens 724 Euro. Im zweiten