Verletzt sich ein Autofahrer beim Aussteigen durch den Tritt in ein Schlagloch, besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld aus öffentlicher Hand. Ein Mann forderte 3.000 Euro vom Straßenbauamt, weil er beim Aussteigen aus seinem Kleintransporter in ein Schlagloch getreten war und sich am Bein verletzt
Dieser Artikel (ID: 2468511) ist am 14.03.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 55), Wasserburger Zeitung (Seite 55), Mangfall-Bote (Seite 55), Chiemgau-Zeitung (Seite 55), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 55), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 55), Neumarkter Anzeiger (Seite 55).