Schlagloch-Urteil

von Redaktion

Verletzt sich ein Autofahrer beim Aussteigen durch den Tritt in ein Schlagloch, besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld aus öffentlicher Hand. Ein Mann forderte 3.000 Euro vom Straßenbauamt, weil er beim Aussteigen aus seinem Kleintransporter in ein Schlagloch getreten war und sich am Bein verletzt hatte. Das Loch sei für ihn nicht erkennbar gewesen, sagte der Mann. Die Straßenbaubehörde habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt. Das Landgericht Flensburg wies die Klage jedoch ab (Az. 2 O 147/24). Das Amt trage keine Schuld, die Stelle sei ausreichend ausgeleuchtet gewesen, Straßen und Gehwege würden regelmäßig kontrolliert. VP

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