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Während Krankheit und Urlaub scheint der Job oft weit weg. Flattert aus dem Nichts die Kündigung ein, ist der Schreck groß. Doch darf der Arbeitgeber in der Situation überhaupt eine Kündigung aussprechen oder sind Arbeitnehmer in dieser vulnerablen Zeit geschützt? „Es ist möglich, einen Arbeitnehmer während Krankheit oder Urlaub zu kündigen“, erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Grundsätzlich schützt in Deutschland eine Krankschreibung oder ein Urlaub nicht vor einer Kündigung. Ausnahmen gibt es aber trotzdem: Eine Kündigung darf etwa nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Ein Beispiel: Liegt ein Arbeitnehmer nach einem Unfall schwer verletzt im Krankenhaus, ist es unanständig, wenn der Arbeitgeber während eines Besuchs am Bett eine Kündigung ausspricht, so Görzel. Aber auch eine Kündigung, etwa weil ein Arbeitnehmer zu oft fehlt, ist unter Umständen möglich. Hierfür müssen allerdings drei Punkte erfüllt sein: Der Arbeitgeber muss davon ausgehen, dass sich die häufigen Erkrankungen fortsetzen. Die prognostizierten Kurzerkrankungen müssen zu einer erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher oder wirtschaftlicher Interessen des Arbeitgebers führen. Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen umfassend gegeneinander abgewogen werden. Zur Person: Volker Görzel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln und Leiter des Fachausschusses Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA). tmn