In Deutschland gibt es laut Statistischem Bundesamt schätzungsweise rund eine Million Denkmäler. 63 Prozent entfallen dabei auf Baudenkmäler. Um diesen kulturellen Reichtum zu bewahren, unterstützt der Staat die Eigentümer dieser Baudenkmäler finanziell. Die Denkmalabschreibung (Denkmal-AfA) ist eine steuerliche Förderung für Sanierungs- und Instandhaltungskosten an denkmalgeschützten Immobilien: Vermieter können dabei 100 Prozent der Kosten dieser Sanierungen und Instandhaltungen über zwölf Jahre absetzen. In den ersten acht Jahren nach Sanierung können hier neun Prozent pro Jahr steuerlich abgeschrieben werden, in den übrigen vier sind es sieben Prozent pro Jahr. Bei Selbstnutzern dieser denkmalgeschützten Häuser ist es etwas weniger: Immerhin 90 Prozent der Sanierungskosten können diese über zehn Jahre mit neun Prozent jährlich absetzen.
Für die Anerkennung dieser steuerlichen Vorteile ist eine offizielle Bescheinigung der Denkmalbehörde nötig. So muss eine fachgerechte Sanierung den Charakter des Denkmals erhalten. Ck