Wer seinen Dienstwagen durch Rauchen so stark verschmutzt, dass dieser nach der Rückgabe nach Zigarettenqualm riecht und Brandlöcher aufweist, muss die Reinigungskosten tragen. Dies ist das Ergebnis einer Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Köln (Az. 7 SLa 175/24). Der Arbeitgeber hatte den Inn
Dieser Artikel (ID: 2449977) ist am 14.02.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 52), Wasserburger Zeitung (Seite 52), Mangfall-Bote (Seite 52), Chiemgau-Zeitung (Seite 52), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 52), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 52), Neumarkter Anzeiger (Seite 52).