Wer seinen Dienstwagen durch Rauchen so stark verschmutzt, dass dieser nach der Rückgabe nach Zigarettenqualm riecht und Brandlöcher aufweist, muss die Reinigungskosten tragen. Dies ist das Ergebnis einer Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Köln (Az. 7 SLa 175/24). Der Arbeitgeber hatte den Innenraum reinigen und mit Ozon behandeln lassen und die 900 Euro Kosten dem Mitarbeiter in Rechnung gestellt. Dieser klagte mit dem Argument, dass Rauchen normaler Gebrauch sei. Das Gericht sah dies anders: Wer ein Firmenfahrzeug benutzt, muss es pfleglich behandeln. Auch ohne Rauchverbot muss auf das Eigentum der Firma Rücksicht genommen werden. VP