Wie umgehen mit dem Abschlag?

von Redaktion

Die berechneten Energiekosten sollten Verbraucher überprüfen

Rund um den Jahresbeginn erhalten viele Verbraucher ihre Jahresabrechnungen für Strom und Gas. Damit einher geht nicht selten eine Anpassung der vereinbarten monatlichen Abschlagszahlung. Aber inwiefern ist das überhaupt erlaubt? Und: Ist das immer sinnvoll?

„Die gesetzlichen Vorgaben für Strom- und Gaslieferverträge sehen vor, dass der Energieversorger die Höhe der monatlichen Abschläge auf Basis des Verbrauchs der letzten Jahresrechnung und der aktuellen Preise zu berechnen hat“, sagt Gregor Hermanni von der Verbraucherzentrale NRW.

Stimmte der Abschlag im Vorjahr nicht mit dem tatsächlichen Verbrauch überein oder haben sich die Preise in der Zwischenzeit verändert, kommt es im Rahmen der Jahresabrechnung zu einer Nachzahlung oder einer Rückerstattung – woraufhin der Abschlag angepasst werden kann. Hermanni rät, diese angesetzte Abschlagshöhe immer zu prüfen – das sei eine Art Selbstschutz.

Überzahlungen
vermeiden

Versorger berechnen oft vorsichtig und bauen unter Umständen einen gewissen Sicherheitsaufschlag ein. „Durch zu hohe Abschläge wird ein Guthaben aufgebaut“, sagt Hermanni. Daraus ergebe sich ein Insolvenzrisiko, das Verbraucher trügen. Denn geht ein Energieversorger unterjährig pleite, haben Verbraucher Hermanni zufolge kaum Chancen, ihre möglichen Überzahlungen komplett zurückzubekommen.

Aus diesem Grund rät der Verbraucherschützer auch grundsätzlich davon ab, Monat für Monat mehr Abschlag zu bezahlen, als unbedingt nötig wäre. Wer Sorge hat, dass der Winter besonders kalt wird oder der eigene Verbrauch steigen könnte, sollte die entsprechenden Geldbeträge Hermanni zufolge lieber vorsorglich zur Seite legen, als sie direkt an den jeweiligen Anbieter zu überweisen.

Anpassung der
Abschläge verlangen

Haben Kunden noch keine Daten aus dem Vorjahr, an denen sich deren Abschlag bemessen kann, müssen sich die Energieversorger bei den Abschlägen an vergleichbaren Kunden orientieren. Sind die Abschläge nicht angemessen berechnet, sollten Verbraucher bei ihrem Energieanbieter eine Anpassung einfordern, empfehlen die Verbraucherzentralen. Das geht auch dann, wenn sie die berechtigte Annahme haben, dass der Verbrauch in der folgenden Abrechnungsperiode sinken wird. Zum Beispiel, weil ein Haushaltsmitglied auszieht. In der Regel sei das problemlos möglich. Dpa

Artikel 5 von 11