Nach einem Todesfall ist der digitale Nachlass – E-Mails, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher – rechtlich Teil des Erbes. Plattformen verbieten jedoch meist den direkten Login durch Angehörige und haben eigene Verfahren, die Nachweise wie eine Sterbeurkunde erfordern.
Facebook & Instagram:
Angehörige können Konten in einen Gedenkzustand versetzen oder die Löschung beantragen. Zu Lebzeiten kann ein „Nachlasskontakt“ festgelegt werden, der aber keinen Zugriff auf private Nachrichten erhält.
Whatsapp:
Accounts werden in der Regel nach 120 Tagen Inaktivität automatisch gelöscht.
Apple & Google:
Nutzer können zu Lebzeiten Vorsorge treffen. Apple bietet den „Nachlasskontakt“, Google den „Kontoinaktivität-Manager“. Diese Funktionen ermöglichen es Vertrauenspersonen, nach dem Tod auf Daten zuzugreifen oder Konten zu verwalten.
Für Angehörige gilt: Zuerst wichtige Daten sichern, dann über das Löschen entscheiden. Am besten ist es, den digitalen Nachlass zu Lebzeiten zu regeln: beispielsweise durch eine Liste wichtiger Konten, klare Anweisungen und die Nutzung der Vorsorge-Funktionen der Plattformen.